Familie, Soziales und Integration
Der Ausschuss für Familie, Soziales und Integration berät insbesondere über:
- die Verteilung der Zuschüsse im Sozialwesen,
- die Festlegung von Bewilligungskriterien bei freiwilligen Zuschüssen,
- das familienpolitische Programm,
- die ortsrechtlichen Vorschriften, die das Sozialwesen betreffen,
- die Schaffung und die Auflösung städtischer Sozialeinrichtungen,
- Neu- und Umbauvorhaben im Bereich des Sozialwesens der Stadt,
- Angelegenheiten der Flüchtlinge, Aussiedler, Asylbewerber, Ausländer etc.‚
- Angelegenheiten der Senioren,
- Angelegenheiten von Menschen mit Behinderung,
- Angelegenheiten der Obdachlosen und Nichtsesshaften,
- Angelegenheiten des Gesundheitswesens (Krankenhaus etc),
- Eckwerte zum Budget des Sozialwesens,
- die Angelegenheiten der städtischen und sonstigen Kindergärten sowie der Öffnungszeiten und Standards nach dem Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder,
- Ausgestaltung und Auflösung von Spielräumen,
- Vergabe der Globalmittel.
Jugend
Der Ausschuss hat die Aufgaben wahrzunehmen, die sich aus dem KJHG und dem Nds. AG KJHG ergeben, insbesondere.
- den Haushaltsplan für Jugendarbeit vorzuberaten,
- Richtlinien und Grundsätze zur Erfüllung der vom Jugendamt wahrzunehmenden Aufgaben aufzustellen,
- über die Verwendung der vom Rat bereitgestellten Mittel zu beschließen, sofern es sich nicht um Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt (Eckwerte zum Jugendbudget),
- die Entscheidungsbefugnis über Widersprüche in Angelegenheiten der Jugendhilfe gem. 5 6 Abs. 2 AG KJHG,
- sofern nicht die Zuständigkeit der Vertretungskörperschaft gegeben ist. Er kann seine Zuständigkeit in Einzelfällen oder für bestimmte Gruppen solcher Angelegenheiten auf den Bürgermeister übertragen.
Der Ausschuss berät über:
- alle Angelegenheiten der Jugendhilfe, insbesondere mit der Erörterung aktueller Problemlagen junger Menschen und ihrer Familien,
- Anregungen und Vorschlägen für die Weiterentwicklung der Jugendhilfe, der Jugendhilfeplanung und der Förderung der freiwilligen Jugendhilfe.
- Verteilung von Zuschüssen an Kirchengemeinden und sonstigen Institutionen im Rahmen der Jugendarbeit,
Anerkennung als Jugendhilfeträger, - ortsrechtliche Vorschriften im Rahmen der Jugendarbeit,
- die Eckwerte zum Budget Jugend und Familie.
Kultur
- die Festlegung von Bewilligungskriterien bei freiwilligen Zuschüssen,
- die Koordination und Entwicklung der Kulturaufgaben der Gemeinde (Kulturentwicklungsplanung)
Ankäufe von Kunstwerken für die kommunalen Kunstsammlung, - Vergabe von Kunst- und Kulturpreisen,
- Anschaffung von Kunstwerken/Denkmälern im öffentlichen Raum,
- Straßenbenennungen,
- ortsrechtliche Vorschriften, die für die kulturellen Einrichtungen erlassen werden,
- Schaffung und Auflösung städtischer Kultureinrichtungen und Einrichtungen der kommunalen Weiterbildung
Zielplanung für die Entwicklung der kulturellen Einrichtungen, - Unterbringung der kulturellen Einrichtungen, insbesondere über Neubau- und Umbaumaßnahmen,
- Ausstattung der kulturellen kommunalen Einrichtungen,
- Festlegung von ABO-Strukturen und Programmen besonderer Kulturprojekte,
- Mitgliedschaften in kulturellen Vereinen,
- die Eckwerte zum Budget des Kulturwesens.
Sport
- die Aufstellung und Änderung der Sportförderrichtlinien,
- die Verteilung von Zuschüssen zur Sportförderung an Vereine und Verbände je nach Zuschusshöhe,
- Einrichtung, Erweiterung und Auflösung städtischer Sporteinrichtungen,
- Ehrung und Auszeichnung für besondere Leistungen und Verdienste auf dem sportlichen Gebiet
die Eckwerte zum Budget des Sportwesens.