BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

B90/DIE GRÜNEN Samtgemeinde Fintel

Samtgemeindeausschuss

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Finanzausschuss

Der Finanzausschuss berät insbesondere über:

  • die Haushaltssatzung einschließlich eventueller Nachtragshaushaltssatzungen,
  • die Festlegung des Investitionsprogramms und der Aufstellung der mittelfristigen Finanzplanung,
  • die Erstellung der Jahresrechnung,
  • Personalangelegenheiten im Rahmen der Beratung zum Stellenplan,
  • den Controllingbericht,
  • den Beteiligungsbericht,
  • die Prüfung der Jahresrechnung,
  • die Haushaltsentwicklung,
  • die Eckwerte der Budgets, die keinem Fachausschuss zugeordnet sind,
  • die Festlegung örtlicher Regelungen zur Anwendung des Neuen Kommunalen Rechnungswesens (Doppik).

Bau- und Planungsausschuss

Der Planungs- und Bauausschuss berät insbesondere über:

  • Angelegenheiten der Landesraumordnung und Regionalplanung von kommunaler Bedeutung,
  • Grundlagen der Stadtentwicklung und Stadtplanung einschl. einschlägiger Untersuchungen und Gutachten, Angelegenheiten der Verkehrsplanung einschließlich Verkehrsentwicklungsplanung,
  • städtebauliche Planungen und Gestaltungsplanungen einschließlich kommunalbaulich relevanter Freiraum- und Grünplanungen,
  • Angelegenheiten des Besonderen Städtebaurechts gem. 55 136 ff BauGB (insb. Kommunalbauliche Sanierung, kommunale Bauförderung),
  • die Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Aufhebung von Bauleitplänen einschließlich Beteiligung der Bürger gern. 5 3 (1) BauGB und Durchführung der öffentlichen Auslegung von Bauleitplanentwürfen gem. ä 3 (2) BauGB,
  • die Durchführung baulicher Wettbewerbe und von Hochbauwettbewerben,
  • den Abschluss von baulichen Verträgen, soweit nicht ausschließlich nur Grundstücksangelegenheiten berührt sind,
  • private Bauvorhaben von besonderer Bedeutung sowie in diesem Zusammenhang über die Herstellung des Einvernehmens der Gemeinde i. S. d. ä 36 BauGB (55 31, 33 bis 35 BauGB),
  • Bauvorhaben anderer öffentlicher Bauherren sowie in diesen Fällen über die Herstellung des Einvernehmens/der Zustimmung der Gemeinde i. S. von ä 37 BauGB,
  • Stellungnahmen zu Planungen anderer öffentlicher Stellen,
  • Angelegenheiten des Bundesimmissionsschutzrechts sowie des Bauordnungsrechts
  • Hochbauplanungen betr. kommunale Gebäude und Einrichtungen,
  • den Ausbau, die Gestaltung und die Sanierung von Straßen, Wegen und Plätzen,
  • die Durchführung von Anliegerversammlungen zu Planungen von Straßen, Wegen und Plätzen,
  • die Bildung von Straßenabschnitten und Erschließungseinheiten nach den Bestimmungen des BauGB und des KAG,
  • die Widmung, Einziehung, Teileinziehung nach dem Straßen - und Wegegesetz,
  • die Eckwerte zu den Budgets der Fachbereiche des Baudezernates.

Ausschuss für Familie, Jugend, Soziales, Integration und Kultur

Familie, Soziales und Integration

Der Ausschuss für Familie, Soziales und Integration berät insbesondere über:

  • die Verteilung der Zuschüsse im Sozialwesen,
  • die Festlegung von Bewilligungskriterien bei freiwilligen Zuschüssen,
  • das familienpolitische Programm,
  • die ortsrechtlichen Vorschriften, die das Sozialwesen betreffen,
  • die Schaffung und die Auflösung städtischer Sozialeinrichtungen,
  • Neu- und Umbauvorhaben im Bereich des Sozialwesens der Stadt,
  • Angelegenheiten der Flüchtlinge, Aussiedler, Asylbewerber, Ausländer etc.‚
  • Angelegenheiten der Senioren,
  • Angelegenheiten von Menschen mit Behinderung,
  • Angelegenheiten der Obdachlosen und Nichtsesshaften,
  • Angelegenheiten des Gesundheitswesens (Krankenhaus etc),
  • Eckwerte zum Budget des Sozialwesens,
  • die Angelegenheiten der städtischen und sonstigen Kindergärten sowie der Öffnungszeiten und Standards nach dem Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder,
  • Ausgestaltung und Auflösung von Spielräumen,
  • Vergabe der Globalmittel.


Jugend
Der Ausschuss hat die Aufgaben wahrzunehmen, die sich aus dem KJHG und dem Nds. AG KJHG ergeben, insbesondere.

  • den Haushaltsplan für Jugendarbeit vorzuberaten,
  • Richtlinien und Grundsätze zur Erfüllung der vom Jugendamt wahrzunehmenden Aufgaben aufzustellen,
  • über die Verwendung der vom Rat bereitgestellten Mittel zu beschließen, sofern es sich nicht um Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt (Eckwerte zum Jugendbudget),
  • die Entscheidungsbefugnis über Widersprüche in Angelegenheiten der Jugendhilfe gem. 5 6 Abs. 2 AG KJHG,
  • sofern nicht die Zuständigkeit der Vertretungskörperschaft gegeben ist. Er kann seine Zuständigkeit in Einzelfällen oder für bestimmte Gruppen solcher Angelegenheiten auf den Bürgermeister übertragen.


Der Ausschuss berät über:

  • alle Angelegenheiten der Jugendhilfe, insbesondere mit der Erörterung aktueller Problemlagen junger Menschen und ihrer Familien,
  • Anregungen und Vorschlägen für die Weiterentwicklung der Jugendhilfe, der Jugendhilfeplanung und der Förderung der freiwilligen Jugendhilfe.
  • Verteilung von Zuschüssen an Kirchengemeinden und sonstigen Institutionen im Rahmen der Jugendarbeit,
    Anerkennung als Jugendhilfeträger,
  • ortsrechtliche Vorschriften im Rahmen der Jugendarbeit,
  • die Eckwerte zum Budget Jugend und Familie.


Kultur

  • die Festlegung von Bewilligungskriterien bei freiwilligen Zuschüssen,
  • die Koordination und Entwicklung der Kulturaufgaben der Gemeinde (Kulturentwicklungsplanung)
    Ankäufe von Kunstwerken für die kommunalen Kunstsammlung,
  • Vergabe von Kunst- und Kulturpreisen,
  • Anschaffung von Kunstwerken/Denkmälern im öffentlichen Raum,
  • Straßenbenennungen,
  • ortsrechtliche Vorschriften, die für die kulturellen Einrichtungen erlassen werden,
  • Schaffung und Auflösung städtischer Kultureinrichtungen und Einrichtungen der kommunalen Weiterbildung
    Zielplanung für die Entwicklung der kulturellen Einrichtungen,
  • Unterbringung der kulturellen Einrichtungen, insbesondere über Neubau- und Umbaumaßnahmen,
  • Ausstattung der kulturellen kommunalen Einrichtungen,
  • Festlegung von ABO-Strukturen und Programmen besonderer Kulturprojekte,
  • Mitgliedschaften in kulturellen Vereinen,
  • die Eckwerte zum Budget des Kulturwesens.


Sport

  • die Aufstellung und Änderung der Sportförderrichtlinien,
  • die Verteilung von Zuschüssen zur Sportförderung an Vereine und Verbände je nach Zuschusshöhe,
  • Einrichtung, Erweiterung und Auflösung städtischer Sporteinrichtungen,
  • Ehrung und Auszeichnung für besondere Leistungen und Verdienste auf dem sportlichen Gebiet
    die Eckwerte zum Budget des Sportwesens.

Umweltausschuss

Der Umweltausschuss berät über alle örtlichen Angelegenheiten des Umweltschutzes, soweit diese nicht aus rechtlichen Gründen oder zweckdienlicher Weise anderen Ausschüssen zur Beratung zugewiesen sind. Hierzu gehören insbesondere Angelegenheiten des allgemeinen Umweltschutzes, wie z.B.:

  • Abfallwirtschaft,
  • Klimaschutz und Energiewirtschaft,
  • Immissionsschutz,
  • Umweltbildung und -wettbewerbe,
  • Angelegenheiten des Gewässerschutzes,
  • Angelegenheiten des Naturschutzes und der Landschaftspflege,
  • die ortsrechtlichen Vorschriften, sowie die örtlichen Maßnahmen, Pläne und Konzepte zum Umweltschutz,
  • die Eckwerte zum Budget „Bauen und Umwelt“.

Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur und Verkehr

Wirtschaft

  • die Ansiedelungspolitik von Gewerbe und Wirtschaft
  • die Einleitung von Enteignungs-, Umlegungs- und Flurneuordnungsverfahren,
  • den Ankauf, Tausch und Verkauf von städtischen Grundstücken,
  • die Ausübung bzw. Nichtausübung des privatrechtlichen Vorkaufsrechts in besonderen Fällen,
  • die Ausübung bzw. Nichtausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechts in besonderen Fällen,
  • die Vergabe von Erbbaurechten an städt. Grundstücke im Rahmen des familienpolitischen Programms,
  • den Abschluss von städtebaulichen Verträgen,
  • Angelegenheiten der Wirtschafts- und Investitionsförderung in besonderen Fällen,
  • Angelegenheiten des Fremdenverkehrs und der Stadtwerbung von grundlegender Bedeutung,
  • die Eckwerte zum Budget der Liegenschaften, der Wirtschaftsförderung und der Tourismusförderung,
  • die Anlegung von Kompensationsflächen.

Der Wirtschafts- und Grundstücksausschuss empfiehlt den Erwerb, Tausch und die Veräußerung von Flächen der GEG.

Infrastruktur

  • Ausbau und Bereitstellung von Energie,
  • Ausbau und Bereitstellung von Kommunikationssystemen,
  • Bearbeitung von Konzessionsleistungen (Elektrizität, Gas, Wärme, etc.),
  • Industrielle Verkehrswege,
  • Entsorgung.

Verkehr

  • Verbesserung von Radwegeführungen,
  • Verbesserung von Hinweisbeschilderungen,
  • Ausweisung verkehrsberuhigter Bereiche,
  • Verbesserung von Verkehrssituationen,
  • Anträge auf verkehrsrechtliche Anordnungen der Straßenverkehrsbehörde,
  • die örtlichen Vorschriften, die das Verkehrswesen betreffen,
  • die Eckwerte zum Budget des Ordnungswesens.