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28.04.16 –
Die Europäische Kommission verklagt Deutschland vor dem Gerichtshof der EU, weil es versäumt hat,
strengere Maßnahmen gegen die Gewässerverunreinigung durch Nitrat zu ergreifen. Nitrat ist für das
Wachstum von Pflanzen von entscheidender Bedeutung und wird häufig als Düngemittel eingesetzt.
Allerdings führen überhöhte Mengen zu starken Wasserverunreinigungen – mit entsprechenden Folgen
für die menschliche Gesundheit, die Wirtschaft und die Umwelt. Der heutige Beschluss folgt auf eine
mit Gründen versehene Stellungnahme, die den deutschen Behörden im Juli 2014 übermittelt wurde.
Die von Deutschland zuletzt im Jahr 2012 übermittelten Zahlen sowie mehrere Berichte deutscher
Behörden aus jüngster Zeit zeigen eine wachsende Nitratverunreinigung des Grundwassers und der
Oberflächengewässer, einschließlich der Ostsee.
Trotz dieser Entwicklungen hat Deutschland keine hinreichenden Zusatzmaßnahmen getroffen, um die
Nitratverunreinigung wirksam zu bekämpfen und seine einschlägigen Rechtsvorschriften entsprechend
den für Nitrat geltenden EU-Vorschriften zu überarbeiten (Richtlinie 91/676/EWG des Rates). Da die
Kommission der Auffassung ist, dass die Verunreinigung der Gewässer durch Nitrat auch im Rahmen
der laufenden Überarbeitung des nationalen Aktionsprogramms nicht ausreichend angegangen wird,
hat sie beschlossen, Deutschland vor dem Gerichtshof der EU zu verklagen.
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