ten Zweck - qualifizierter einzusetzen. Begründung: Es ist uns aufgefallen, dass die derzeitige Einbindung der Fachausschüsse sich lediglich auf die Abstimmung eines einzelnen Vorschlages der Verwaltung beschränkt. Die Vorteile eines qualifizierten Ausschusses können so nicht zum Nutzen der Gemeinde realisiert werden
12.09.18 – von Hans-Jürgen Schnellrieder –